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   VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16   

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VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16 (https://dejure.org/2017,4555)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2017 - 2 K 6115/16 (https://dejure.org/2017,4555)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 2 K 6115/16 (https://dejure.org/2017,4555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 246 Abs 10 BauGB, § 8 Abs 3 BauNVO, § 15 Abs 1 S 2 Alt 2 BauNVO
    Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Schutzgrad einer Flüchtlingsunterkunft in einem eingeschränkten Gewerbegebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt (u.a. Bestimmtheit); Verwaltungsrecht; Nachbarschutz Bauplanungsrecht - Bestimmtheit Baugenehmigung; Eingeschränktes Gewerbegebiet; Flüchtlingsunterkunft; Gebietserhaltungsanspruch; Heranrücken an Emittenten; Rücksichtnahme; Typenzwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gericht lehnt vorläufigen Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in Lenningen (Landkreis Esslingen) ab

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in Lenningen (Landkreis Esslingen) abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    (1) Im Gegensatz zur allgemeinen Befreiungsvorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB ist für die Prüfung der Zulässigkeit der Befreiung nach § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB die Frage, ob das Vorhaben gegen die Grundzüge der Planung verstößt, nicht Prüfungsgegenstand; gerade von diesem Erfordernis soll befreit werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.03.2015 - 8 S 492/15 - VBlBW 2015, 521).

    bb) Liegen somit die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Befreiungserteilung aller Voraussicht nach vor, ist das Befreiungsermessen des § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB auf Null reduziert (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.03.2015 - 8 S 492/15 - juris Rn. 20) und kommt es daher auf die - in der Tat erschreckend defizitären - Ausführungen des Landratsamts nicht an (die Baugenehmigung benennt die Befreiungsnorm nicht, die Begründung in der Zurückweisung der Nachbareinwendungen stellt fälschlich auf das nahe Wohngebiet ab, eine Erwiderung wurde verweigert ...).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    Sie verstößt mitnichten gegen den "Typenzwang", d.h. das Verbot für den kommunalen Satzungsgeber, beliebige Festsetzungen zu erfinden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2014 - 8 S 2239/13

    Störwirkung einer Kfz-Werkstatt im Mischgebiet

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    22 Für eine in einem eingeschränkten Gewerbegebiet zugelassene Unterkunft dürfte zwar gelten, dass sie immerhin den in dieser Gewerbegebietsform geltenden "Schutzgrad", d.h. die Einhaltung der für ein Mischgebiet geltenden Richtwerte, fordern kann (vgl. zur Geltung der Richtwerte für ein Mischgebiet in einem eingeschränkten Gewerbegebiet VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.2015 - 10 S 1773/15 - VBlBW 2016, 192; Beschl. v. 15.04.2014 - 8 S 2239/13 - NVwZ-RR 2014, 632).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    Seine Verletzung kann ein Nachbar daher unter Berufung auf seinen Gebietserhaltungsanspruch rügen, ohne unzumutbare Auswirkungen geltend machen zu müssen (BVerwG, Beschl. v. 27.08.2013 - 4 B 39.13 - BauR 2013, 2011; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2016 - 5 S 634/16 - BauR 2016, 1738).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    Das hat vor allem zu gelten, wenn - wie hier - eine immissionssensible Bebauung an einen bestehenden bestandsgeschützten emittierenden Gewerbebetrieb "heranrückt" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 - NVwZ 1984, 646; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.01.1992 - 3 S 2474/91 - juris).
  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    Denn sie hat von der Ermächtigung des § 1 Abs. 5 BauNVO Gebrauch gemacht und die in § 8 BauNVO vorgesehene Regelform eines Gewerbegebiets eingeschränkt, ohne die allgemeine Zweckbestimmung eines Gewerbegebiet (§ 8 Abs. 1 BauNVO) in unzulässiger Weise aufzugeben (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Festsetzung bereits BVerwG, Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 71.87 - NVwZ 1987, 970).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 5 S 634/16

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    Seine Verletzung kann ein Nachbar daher unter Berufung auf seinen Gebietserhaltungsanspruch rügen, ohne unzumutbare Auswirkungen geltend machen zu müssen (BVerwG, Beschl. v. 27.08.2013 - 4 B 39.13 - BauR 2013, 2011; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2016 - 5 S 634/16 - BauR 2016, 1738).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 5 S 605/16

    Nachbarklage gegen Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft nahe eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    Nach der Rechtsprechung des fünften Senats des Verwaltungsgerichtshofs besitzt eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, die auf Grund der Befreiung nach § 246 Abs. 10 BauGB in einem Gewerbegebiet zulässig ist und dort zugelassen wird, nur den Schutzgrad einer dort nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter (VGH Bad-Württ., Beschl. v. 11.10.2016 - 5 S 605/16 - BauR 2017, 79, juris Rn. 33; so auch VG Ansbach, Urt. v. 29.06.2016 - AN 9 K 15.01348 - juris).
  • BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    Ein an einen bestehenden bestandsgeschützten Gewerbebetrieb heranrückendes Vorhaben kann "rücksichtslos" sein, wenn seine Zulassung geeignet ist, erstmalige oder weitergehende immissionsschutzrechtliche Auflagen von gewissem Gewicht für den bestehenden Gewerbebetrieb auszulösen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.1985 - 4 B 202.85 - NVwZ 1984, 646; stattgebender Beschluss der Kammer vom 17.11.2016 - 2 K 7147/16 - in einem anderen Verfahren gegen das Landratsamt Esslingen).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2015 - 10 S 1773/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6115/16
    22 Für eine in einem eingeschränkten Gewerbegebiet zugelassene Unterkunft dürfte zwar gelten, dass sie immerhin den in dieser Gewerbegebietsform geltenden "Schutzgrad", d.h. die Einhaltung der für ein Mischgebiet geltenden Richtwerte, fordern kann (vgl. zur Geltung der Richtwerte für ein Mischgebiet in einem eingeschränkten Gewerbegebiet VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.2015 - 10 S 1773/15 - VBlBW 2016, 192; Beschl. v. 15.04.2014 - 8 S 2239/13 - NVwZ-RR 2014, 632).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

  • VG Ansbach, 29.06.2016 - AN 9 K 15.01348

    Asylbewerberunterkunft in Gewerbegebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91

    Heranrückende Wohnbebauung - Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17

    Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks;

    Dabei ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 LVwVfG ausreichend, wenn sich der Regelungsgehalt der Baugenehmigung aus den gesamten Umständen, insbesondere nach dem Bauantrag und den vorgelegten Bauvorlagen, im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung ermitteln lässt (vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 20.02.2017 - 2 K 6115/16 -, juris Rn. 9).
  • VG Stuttgart, 16.01.2024 - 6 K 5790/22

    Baurecht: Auslegung einer Baugenehmigung für einen Einkaufsmarkt

    Ergeben sich dagegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten gerade durch das zur Genehmigung gestellte Vorhaben und ist deswegen mit der Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Betrieb zu rechnen, dürfte das neue Vorhaben regelmäßig rücksichtslos sein (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 15.09.2022 - 4 C 3.21 - BauR 2023, 423; Bay. VGH, Beschl. v. 18 03.2021 - 9 CS 20.3163 - juris Rn. 15 f.; VG Stuttgart, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 K 6115/16 - juris Rn. 20; Henkel, in: BeckOK BauNVO, Stand Okt. 2023, § 15 Rn. 42).
  • VG Stuttgart, 20.02.2017 - 2 K 6354/16
    Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschlüssen vom 20. Februar 2017 zwei Eilanträge von Nachbarn (Antragsteller) abgelehnt, mit denen sich diese gegen eine Baugenehmigung des Landratsamtes Esslingen vom 08.09.2016 für den Umbau eines bestehenden Büro- und Fertigungsgebäudes in der Höllochstraße in der Gemeinde Lenningen in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und den Neubau dazugehöriger Sozial- und Büroräumen mit Garage gewandt hatten (Az.: 2 K 6115/16 und 2 K 6354/16).
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